Deutschland

Klingbeil: AfD-Verbotsverfahren ist "demokratische Pflicht"

Vizekanzler Lars Klingbeil äußert sich wenige Wochen vor drei wichtigen Landtagswahlen zur "Brandmauer" und zu den Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren. In einem Gastbeitrag für die Zeit erklärt der SPD-Co-Vorsitzende, die entscheidende Frage laute, wie man "mit denen umgeht, die die Grundprinzipien unserer Demokratie angreifen".

Die Zeit ermöglicht dem SPD-Bundesminister und Vizekanzler der Großen Koalition, Lars Klingbeil, in einem ausführlichen Gastbeitrag (Bezahlschranke) Stellung zum Titelthema zu beziehen: "Die Brandmauer grenzt Menschen nicht aus. Sie schützt sie". Klingbeil äußert sich darin unter anderem ausführlich zu seiner Sicht auf den gesellschaftspolitischen Umgang mit der kontroversen Forderung nach einem zeitnahen AfD-Verbotsverfahren.

Die anhaltenden Debatten über "die Brandmauer und den Umgang mit der rechtsextremen AfD" würden laut Klingbeil häufig nur taktisch geführt – insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Der SPD-Politiker legt Wert auf die Feststellung, dass man selbstverständlich mit "potenziellen AfD-Wählern reden oder um diese kämpfen sollte". Im Umgang mit dieser Partei, ihren potenziellen Wählern und möglichen Sympathisanten stelle sich jedoch der eigentliche "Kern des Problems".

"Die entscheidende Frage lautet, wie man mit denen umgeht, die die Grundprinzipien unserer Demokratie angreifen."

Die sogenannte "Brandmauer" sei daher für Klingbeil keine Frage "des politischen Kalküls oder der machtstrategischen Taktik", sondern vielmehr die aus seiner Sicht logische "Konsequenz aus unserem Grundgesetz". Dazu führt er weiter aus:  

"Das Grundgesetz war die Abkehr vom NS-Unrecht. Das Grundgesetz wurde geschrieben im Wissen, dass eine Verfassung Feinde haben kann. Gegenüber denen, die es abschaffen wollen, ist unser Grundgesetz eben nicht neutral. Das ist die Lehre aus dem Scheitern von Weimar."

Bezogen auf den historischen Vergleich mit der politischen und wirtschaftlichen Krise der 1930er Jahre ergibt sich in der anhaltenden AfD-Debatte in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes für Klingbeil folgende Schlussfolgerung:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar [...] Unantastbar ist ein klares Wort. Es heißt genau das: unantastbar. Nicht ein bisschen, nicht ausnahmsweise, nicht vorübergehend. Und genau das ist es auch, was die Brandmauer ist und bleiben muss: die Weigerung, denjenigen politische Macht zu geben, für die eben nicht alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben."

Der Vizekanzler begründet seine Ausführungen anschließend mit Zitaten aus dem Ende Juni dieses Jahres veröffentlichten "Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte" und den dadurch erneut aufgeflammten gesellschaftspolitischen Forderungen nach einem zeitnahen AfD-Verbotsverfahren.

So hätten die "unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler" demnach belegen können, dass die AfD "planmäßig darauf hinarbeitet, unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat kaputt zu machen", so Klingbeil. Die daraus für ihn logische Schlussfolgerung lautet:

"Es muss jetzt ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorliegen."

Klingbeil übernahm erst nach der Bundestagswahl 2025 ein führendes Regierungsamt. Im Mai 2025 erklärte der SPD-Politiker zu diesem Thema noch, dass er davor warne, sich allein auf ein Parteiverbotsverfahren zu verlassen. Stattdessen müssten die "demokratischen Parteien die Ursachen für den Erfolg der AfD bekämpfen". Auf einem SPD-Parteitag folgte dann erstmals folgende Äußerung, ausgehend von einer Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz (RT DE berichtete):

"Und wenn sich dann der Generalsekretär der CDU hinstellt und sagt, es wird kein Verbotsverfahren geben, dann sage ich euch, das ist mit uns nicht zu machen."

Rund ein Jahr später bekräftigt Klingbeil nun seine Haltung und formuliert abschließend in seinem Gastbeitrag unmissverständlich, dass "ein solches Verbotsverfahren nicht nur eine Option ist, sondern eine demokratische Pflicht zum Schutz unseres Landes".

Eine dazugehörige "Brandmauer" würde betroffene Bürger "nicht ausgrenzen", sondern "sie schützt Menschen". Abschließend heißt es:

"Sie schützt die Würde jeder und jedes Einzelnen und damit unsere freiheitliche Demokratie. Für mich und meine Partei ist das nicht verhandelbar."

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