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21. Sanktionspaket: EU genehmigt Ausnahmen für russisches Flüssigerdgas

Die Europäische Union hat im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets mehrere Ausnahmen beschlossen. So dürfen europäische Unternehmen russisches Flüssigerdgas (LNG) vorerst weiterhin in Drittländer transportieren. Zudem wurden russische Zobelfelle wieder von der Liste der verbotenen Waren gestrichen.

Hintergrund sind nach Medienberichten Einwände mehrerer EU-Staaten, darunter Griechenland und Italien, die wirtschaftliche Interessen ihrer Unternehmen geltend gemacht hatten.

Der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Hornauf sieht darin ein Zeichen dafür, dass sich die nationalen Interessen einzelner Mitgliedstaaten zunehmend gegen weitere Sanktionen durchsetzen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Kotré erklärte im Gespräch hingegen, die Sanktionen schadeten vor allem der Europäischen Union selbst. Seiner Ansicht nach versuchten deshalb immer mehr EU-Staaten, Ausnahmeregelungen innerhalb der Sanktionspakete durchzusetzen.

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