Meinung

Überall ist Friesland

Man hätte sich das vor einigen Jahren noch nicht vorstellen können, was inzwischen in dieser Republik als Recht gilt. Aber die Missachtung des Souveräns in Friesland ist nur ein kleines Bruchstück einer allgegenwärtigen Missachtung.
Überall ist Friesland© Urheberrechtlich geschützt

Von Dagmar Henn

Man muss zugeben: Diese Strategie ist durchdacht. Angesichts dessen, was man so gelegentlich aus dem Sumpf des Verfassungsschutzes zu lesen bekommt, ein Wunder; dessen Schriftstücke, sei es von einer Landes-, sei es von der Bundesbehörde, erinnern doch sehr an Zettelkästen, die zu überarbeiten kein menschlicher Kopf zur Verfügung stand. Es dürfte also durchaus eine interessante Frage sein, wer sich diesen Plan ausgedacht hat.

Ja, nachdem jetzt berichtet wurde, dass bei einer ganzen Reihe weiterer AfD-Politiker ihr Recht, bei den niedersächsischen Kommunalwahlen anzutreten, in Frage gestellt wird, ist klar, dass es sich um eine Strategie handelt. Die Befürchtung durfte man bereits im vergangenen Sommer haben, als in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die ersten derartigen Fälle auftraten, in Lage, Lippe und Ludwigshafen. Denn immerhin verspricht dieser Ansatz, die unerwünschte Konkurrenz ganz ohne das jahrelange Prozedere eines Verbotsverfahrens von den Wahllisten streichen zu können.

Wobei dann die Begründung immer dieselbe ist, Zweifel an der Verfassungstreue. Der niedersächsische SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Politze, der es natürlich toll findet, dass diese Karte jetzt auch in Niedersachsen gezogen wird, liefert dazu einen Freudschen Lapsus. Die extra für diesen Zweck in das Kommunalwahlgesetz geschriebene Überprüfung der Verfassungstreue von Kandidaten richte sich "gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen". Man ist unmittelbar versucht, ihn aufzufordern, doch bitte dem Grundgesetz nicht länger auf die Füße zu treten. Was rein technisch gesehen bedeutet, das Grundgesetz mit Füßen zu treten. Womit er, sicher ungewollt, seine eigene Haltung treffend beschrieben hat.

Denn was wir hier finden, ist eine gigantische Anhäufung von Handlungen, die es so nicht geben dürfte. Was selbstverständlich bei der Zitatensammlung des Verfassungsschutzes beginnt – was käme wohl heraus, wenn man mit derselben Gründlichkeit die Äußerungen aller übrigen Kandidaten, beispielsweise zum Thema Corona, auf menschenfeindliche Aussagen durchforsten würde? Da hat natürlich die Behörde nicht gesammelt. Aber das sollte in Zeiten des Internet kein Hindernis sein, oder?

Der Knackpunkt ist hier, dass vorab entschieden wird, welche Kandidaten Gegenstand der Überprüfung sind und welche nicht. Und zwar von jenen, die die bisherige Mehrheit stellen – der Wahlausschuss gibt genau diese wieder. Auch wenn man den Gedanken mittlerweile nicht mehr gewöhnt ist, es hätte ja durchaus die Möglichkeit gegeben, dass alle antretenden Kandidaten zu überprüfen sind, ob sie auf den Füßen oder auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das wäre zumindest eine Lösung gewesen, die dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Dass Vertreter einer bestehenden Mehrheit darüber entscheiden können, ob mögliche Vertreter einer möglichen künftigen Mehrheit überhaupt kandidieren, ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien, weil eine solche Struktur den Wahlprozess der Möglichkeit, einen größeren Richtungswechsel herbeizuführen, beraubt.

Die zweite Stufe des in Niedersachsen beschlossenen Verfahrens ist dann die Ermächtigung des Innenministeriums, das auf Anfrage des Wahlausschusses dann sich selbst befragt, ob es den zu überprüfenden Kandidaten zulassen will. Schon insofern eine Absurdität, als das Ministerium mitnichten eine über den Parteien stehende Institution ist, sondern Teil derselben Netzwerke wie auch eben jene Vertreter einer gegebenen Mehrheit, die den Wahlausschuss majorisieren.

Hier ist ein kurzer Ausflug angebracht: Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine europäischen Haftbefehle ausstellen, weil die deutsche Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und das politisch besetzte Justizministerium ihr Anweisungen erteilen kann, was sie verfolgen soll und was nicht. Ein Thema, das in Niedersachsen im Zusammenhang mit Stade und der Fahrerin des Fluchtfahrzeugs gerade ziemlich aktuell ist ...

Staatsanwaltschaften sind aber immerhin Teil eines klar rechtlich geregelten Apparats; ihr Gegenstand sind Gesetzesverstöße. Der Verfasssungsschutz ist ebenso weisungsgebunden, das Kommando führt in diesem Fall das Innenministerium; aber sein Gegenstand ist in diesem Zusammenhang der Raum legaler politischer Handlungen. Die Kriterien, die dabei angelegt werden, beruhen auf unscharfen Rechtsbegriffen wie "extremistisch". Man muss nur einmal die Haltung der CDU zu, sagen wir einmal, der Ehe für Homosexuelle vor vierzig Jahren nachlesen, um zu erkennen, dass "Extremismus" nicht jenseits eines klar gesetzten Grenzsteins beginnt, sondern dieser Stein recht beliebig verschoben wird.

Auffällig bei der Bewertung politischer Aussagen ist, dass die Position, die ein Politiker einnimmt, so bewertet wird, als würde er sie auf jeden Fall und auf irgendwie magischem Wege in Handlung umsetzen können. Wenn jemand, der nicht an der Regierung ist, beispielsweise fordert, alle in Deutschland lebenden Syrer abzuschieben, macht es bei der Bewertung der Aussage durchaus einen Unterschied, ob da der Zusatz "wenn es dafür eine Mehrheit gibt" dazu gedacht werden muss oder nicht. Denn das Grundgesetz ist nicht in Gänze von der Ewigkeitsgarantie umfasst, und es ist mitnichten schon geradezu der Gipfelpunkt demokratischer Debatte, wenn man, wie das der Mitarbeiter im Innenministerium formulierte, der das künftige Verfassungsschutzgesetz entwarf, sogar das Recht habe, "einzelne Elemente der Verfassung kritisch zu hinterfragen."

Nein, der Souverän könnte das Grundgesetz sogar nehmen und durch eine echte Verfassung ersetzen. Der Souverän darf das. Dieser Souverän ist das Volk, mithin die Masse der Wähler. Und bei der Bewertung, ob eine politische Äußerung auf dem Boden des Grundgesetzes steht, ist der Respekt vor dem demokratischen Verfahren selbst mindestens ebenso wichtig wie der Inhalt der Aussage.

Aus einer aktuellen Deutung etwa des Begriffs der Menschenwürde abzuleiten, die Aussage, es gebe zwei Geschlechter und die Absicht, so etwas wie das Selbstbestimmungsgesetz wieder aufzuheben, sei verfassungfeindlich, ist absurd. Außer, man wollte behaupten, das Grundgesetz habe vor dem Moment der Verabschiedung dieses Gesetzes keine Gültigkeit besessen. Die Auslegung der Grundrechte ist Teil des politischen Prozesses, und nur, weil es aktuell in Mode ist, irgendwie jedem, dem es gelingt, nach Deutschland zu kommen, die Niederlassung zu gewähren, ist es noch lange kein Verstoß gegen die Verfassung, die politische Forderung aufzustellen, die Folgen eben dieser Sicht wieder rückgängig zu machen. Das wäre es erst dann und nur dann, wenn dabei der Wille des Souveräns nicht berücksichtigt würde.

Faktisch war es anders herum – die Grenzöffnung 2015 war reines Exekutivhandeln, durch keinerlei Recht gedeckt, im Gegenteil, es war ein direkter Verstoß gegen geltendes Recht. Der Souverän wurde nicht gefragt, im Gegenteil, es wurde eine gewaltige Medienkampagne entfacht, um ihn einzuschüchtern, ehe er überhaupt die Gelegenheit bekam, sich dazu zu äußern. Das Vorgehen war diktatorisch und stand schon deshalb mitnichten auf dem Boden des Grundgesetzes (eher auf dessen Füßen).

Aber zurück zu den niedersächsischen Kommunalwahlen. Da spuckte also dieser im Graubereich operierende Inlandsgeheimdienst auf Weisung des ihn kontrollierenden Ministeriums eine wunschgemäße Bewertung aus, die dann dazu diente, einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Tichys Einblick hatte offenkundig Zugriff auf das Papier und zitiert daraus. Schon in den Aussagen, die der NDR daraus wiedergab, war zu erahnen, dass hier mit einem geschlossenen Zirkel argumentiert wurde; das echte Zitat belegt, dass im Fall Sichert dieser Zirkelschluss alles beherrscht:

"Der Bewerber bietet aus Sicht der Kommunalaufsichtsbehörde nicht die gemäß § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erforderliche Gewähr, weil seine Mitgliedschaft in der vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Niedersächsischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) in Verbindung mit seiner Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund, seiner erfolgreichen Wahlkandidatur 2025 über die Landesliste seiner Partei für den Deutschen Bundestag und der Ausübung seines Bundestagsmandats sowie seine durch öffentliche Aussagen zum Ausdruck gebrachte innere politische Haltung Zweifel daran begründen, dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird."

Weil der Kandidat Mitglied in der Partei ist, für die er kandidiert, und für diese Partei auch Funktionärsämter ausübt, ja, sogar im Bundestag sitzt, steht er nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn man also, auf welchem Wege auch immer, zu dem Schluss käme, dass das Verhalten der Parteien der Bundestagsmehrheit im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ("Pandemie der Ungeimpften" etc.) wegen des Verstoßes mindestens gegen Artikel 1,2,3,6,8 Grundgesetz nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stand, also nicht nur Äußerungen stattfanden, die gegen das Grundgesetz verstießen, sondern Handlungen, hätte man bereits einen Beleg dafür, dass sie und ihre Kandidaten eben nicht "jederzeit" für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Ohne dass diese Kandidaten sich einen Rechtsverstoß zu Schulden hätten kommen lassen.

Praktisch haben wir es also mit zwei vollständig geschlossenen Kreisen zu tun: dem strukturellen (Wahlausschuss – Innenministerium selbdritt – Wahlausschuss) und dem inhaltlichen (unerwünschte Partei – Kandidat ist Mitglied – die Mitgliedschaft ist Grund, den Kandidaten auszuschließen). Abgerundet wird das Ganze aber noch durch den prozeduralen Faktor.

Der entsteht durch die rechtlichen Regeln, wie eine solche Entscheidung angefochten werden kann. Es gibt bereits Entscheidungen z.B. zu Ludwigshafen, bei denen Eilanträge abgewiesen wurden. Der Schaden wurde als nicht so beträchtlich angesehen, dass dem Ausschluss noch vor der Wahl abgeholfen werden müsse. Wie man weiß, wird sich das reguläre Verfahren einige Jahre hinziehen. So stellt sich das jetzt auch in NRW dar: Erst nach der Wahl kann sie angefochten werden. Was dauert, wie man aktuell im Falle BSW und Neuauszählung sehen kann. Mit ein wenig Geschick kann man so eine ganze Legislatur überbrücken.

Zugegeben, ein gewisses Ausmaß derartiger Verstöße kann ein politisches System wegstecken. Wenn sie eng begrenzt bleiben und wenn sie in der Folge wieder aufgefangen werden. Die Frage, um die es dabei geht, ist nämlich die Legitimität des gesamten Systems. Allerdings – mit der Ausweitung der Anwendung eines derartigen Vorgehens, ob man nun dafür das Kommunalwahlrecht ändert oder nicht, wird diese Legitimität zunehmend brüchig. Dummerweise ist eben diese Legitimität bereits mehrfach massiv beschädigt worden, ohne dass in der Folge irgendwelche Versuche stattfanden, sie wiederherzustellen.

Es ist nicht möglich, die wahlpolitischen Manöver in Niedersachsen zutreffend zu bewerten, ohne sie in den Gesamtzusammenhang zu setzen und an die bereits bestehenden Bruchpunkte zu erinnern. Dabei müsste man eigentlich bis zum Prozess der "Wiedervereinigung" zurückgehen, der bereits der erste Vorgang mit zweifelhafter Legitimität war, weil die eigentlich auch im Grundgesetz vorgesehene Verfassungsdebatte übergangen wurde; in diesen Zusammenhang gehörte dann auch die Enteignung im Anschlussgebiet und alles, was daran ungleich und abwertend war.

Dann kam der Lissabon-Vertrag und die Übergabe von Souveränität an die Ebene der EU, die ebenfalls ohne Einbeziehung des Souveräns erfolgte, weil die ursprünglich vorgesehene europäische Verfassung in den Referenden scheiterte. Das bedeutet, dass beispielsweise auch die Rechtsprechung des EuGH im Kern keine demokratische Legitimität besitzt, weil Fragen der Souveränität nicht beiläufig auf dem Wege der Repräsentanz entschieden werden dürften.

Der nächste Punkt ist die oben schon erwähnte Merkelsche Grenzöffnung. Die zumindest hätte in Deutschland intern geheilt werden können – durch einen bundesweiten Volksentscheid, beispielsweise. Hätte es den gegeben, und wäre er für besagte Grenzöffnung ausgefallen, würden sich viele politische Fragen heute gar nicht mehr stellen. Aber es hat ihn nie gegeben, und die Vermutung ist stark, dass es das zu erwartende Ergebnis war, das dafür sorgte. Allgemein formuliert: wenn eine Exekutive das bestehende Recht in erheblichem Maße bricht, wie es bei der Gestattung von millionenfacher illegaler Einreise der Fall ist, dann kann sie entweder für eine nachträgliche Legitimierung sorgen, oder sie beschädigt dauerhaft die eigene Legitimität und sorgt für langfristige gesellschaftliche Konflikte wegen der Folgen dieser Entscheidung.

Ja, man hätte in Berlin über den eigenen Schatten springen müssen, um bundesweite Referenden zu etablieren. Aber der Nutzen hätte den möglichen Schaden überwogen. Vor allem hätte das das verbreitete Gefühl in der Bevölkerung verhindert, in entscheidenden Fragen einfach überfahren zu werden, von einem politischen Apparat, der sich völlig vom Volk, das er eigentlich vertreten soll, abgekoppelt hat.

Die nächste Runde kam dann mit den Corona-Maßnahmen. Auch hier hätte es Möglichkeiten gegeben, zumindest im Nachhinein einzugestehen, dass es viele unnötige und unsinnige Übergriffe gab. Wie das neueste Urteil des Verfassungsgerichts zu 2G+ im Bundestag belegte, hat sich auch da nichts bewegt. Kein Wunder, wenn es selbst zum Thema Grenzöffnung nach mehr als zehn Jahren noch keine Andeutung einer Bewegung gibt.

Sanktionspolitik und Deindustrialisierung? Aufrüstung und Sozialkahlschlag? Das Unbehagen, das viele Deutsche angesichts dieser Entwicklungen haben, ist das, was sich in den Wahlerfolgen der AfD ausdrückt. Dass dieses Unbehagen sich vor allem konservativ artikuliert, liegt daran, dass es um die Verbindlichkeit des Handelns geht, um die Verlässlichkeit von Recht und Gesetz.

Die Frage illegaler Einwanderung macht es deutlich: Hätte es ein entsprechendes politisches Prozedere gegeben, das die Grenzöffnung legitimiert, hätte das den Rechtscharakter dieser Einwanderung verändert, aus illegaler wäre legale geworden. Aber nach wie vor handelt es sich um millionenfache illegale Einreisen, bei denen der staatliche Apparat Gesetzesverstöße nicht ahndet, ohne die politisch gegebene Möglichkeit, das Recht entsprechend anzupassen, auch nur in Betracht zu ziehen. In diesem Ausmaß bedroht das durchaus die Verlässlichkeit des Rechts an sich – an welchen Punkten könnte eine Regierung noch auf den Gedanken kommen, die bestehende Rechtsordnung einfach zu ignorieren? Und welche Veranlassung sollte der Bürger haben, sich an sie gebunden zu fühlen, wenn die Exekutive selbst das völlig willkürlich handhabt (das ist übrigens auch der Punkt, der ein Nichthandeln wie im Fall von Cum-Ex so schädlich macht)?

Dieses Problem ist den politischen Akteuren durchaus bewusst. Das zeigt sich in Begriffen wie "Delegitimierung des Staates", die dann eigenartigerweise denen zugeschrieben wird, die darüber sprechen und nicht denen, die sie tatsächlich erzeugen. Es zeigt sich ebenfalls in der zunehmenden Beschränkung der Meinungsfreiheit – nur ein System, das längst fragil ist, ist in solchem Maß auf Zensur angewiesen.

Und es zeigt sich in dem Vorgehen bei den niedersächsischen Kommunalwahlen, wobei zu befürchten steht, dass wir dieses Muster demnächst auch bei anderen Wahlen wiedersehen werden. Es ist ein Spiel auf Zeit, bei dem jeder Schritt, der im Moment die Kontrolle abzusichern scheint, gleichzeitig die angeschlagene Legitimität weiter verringert. Die Regierung wählt sich eine Opposition? Da wird dem Grundgesetz nicht nur auf die Füße gestiegen; da werden ihm die Beine unter dem Leib weggetreten.

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