Schweiz

800-Millionen-Fall: Schweiz stellt Verfahren gegen Usbekin Gulnara Karimowa ein

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen Gulnara Karimowa eingestellt. Die Tochter des früheren usbekischen Präsidenten sitzt bis Ende 2028 noch in Usbekistan in Haft und darf das Land nicht verlassen. Damit ist ein Prozess vor Eintritt der Verjährung nicht möglich. Das Verfahren gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier läuft weiter.
800-Millionen-Fall: Schweiz stellt Verfahren gegen Usbekin Gulnara Karimowa einQuelle: Sputnik © Valeriy Levitin

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat das Strafverfahren wegen Geldwäsche und Korruption gegen Gulnara Karimowa, die Tochter des langjährigen usbekischen Präsidenten Islam Karimow, eingestellt. Der Entscheid wurde am Dienstagmorgen bekannt gegeben.

Gulnara Karimowa galt über Jahre als eine der prominentesten Persönlichkeiten Usbekistans. Als älteste Tochter des früheren Staatschefs bewegte sie sich auf internationalem Parkett, studierte in den USA, trat als Diplomatin auf und vertrat ihr Land zeitweise bei den Vereinten Nationen in Genf.

Bekannt war sie vor allem für ihren luxuriösen Lebensstil. Sie präsentierte eigene Modekollektionen, versuchte sich als Popsängerin und inszenierte sich als kosmopolitische Unternehmerin. Ihr Leben zwischen Taschkent, Genf, New York und anderen Metropolen machte sie zu einer schillernden Figur der usbekischen Elite.

Seit 2014 änderte sich ihre Lage grundlegend. Nach internen Machtkämpfen innerhalb der Familie verlor sie ihren politischen Einfluss. Sie wurde zunächst unter Hausarrest gestellt und später in Usbekistan mehrfach strafrechtlich verurteilt. Derzeit verbüßt sie dort eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die voraussichtlich bis Dezember 2028 dauert. Bis dahin verweigern ihr die usbekischen Behörden die Ausreise.

Das Schweizer Verfahren konnte unter diesen Umständen nicht weitergeführt werden. Die Bundesanwaltschaft wirft Karimowa seit Jahren vor, in ein weitverzweigtes System von Korruption und Geldwäscherei eingebunden gewesen zu sein.

Im Zentrum stehen mutmaßliche Schmiergeldzahlungen internationaler Telekommunikationsunternehmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan. Diese Gelder sollen über komplexe Firmenstrukturen, Konten und Vermittler auch in die Schweiz geflossen sein. Die Vorwürfe lauten auf Geldwäscherei, Korruption und mutmaßliche Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Da die Verjährungsfrist für die relevanten Delikte im Verlauf des Jahres 2028 endet und bis dahin kein rechtskräftiges Urteil mehr möglich erscheint, sah das Bundesstrafgericht keine Grundlage für eine Fortsetzung des Verfahrens gegen Karimowa selbst.

Weitergeführt wird hingegen das Verfahren gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier sowie einen ehemaligen Vermögensverwalter. Ihnen wird vorgeworfen, mutmaßlich unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte entgegengenommen und verwaltet zu haben. Der gesamte Komplex gilt als einer der größten Geldwäschereifälle, die je vor Schweizer Gerichten behandelt wurden.

Die Schweiz spielte in den internationalen Ermittlungen eine zentrale Rolle. Behörden froren Vermögenswerte von rund 800 Millionen Franken ein. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel soll langfristig über einen Treuhandfonds der Vereinten Nationen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen. Vorgesehen sind Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung sowie zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit.

Die Affäre um Gulnara Karimowa steht international exemplarisch für die Herausforderungen bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption. Der Fall zeigt, wie aufwendig es ist, verschachtelte Vermögensströme aufzudecken, rechtlich zu sichern und zurückzuführen. Zugleich verdeutlicht sie die Grenzen internationaler Rechtshilfe, wenn zentrale Beschuldigte wegen Haft oder Ausreiseverboten nicht vor Gericht erscheinen können.

Gulnara Karimowa bleibt damit vorerst außer Reichweite der Schweizer Strafjustiz. 

Mehr zum Thema - Lervoss International Ltd. – oder das gestohlene Geld der ukrainischen Eisenbahn in der Schweiz

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.